Folgende Änderungen sind seit Anfang 2006 für den Kinderreisepass eingetreten.
Kindern bis zum 16. Lebensjahr wird nur noch der elektronisch lesbare und fälschungssichere Kinderreisepass ausgestellt. Dieser ist vom Tag der Ausstellung bis zum 10. Lebensjahr gültig und kann jedoch nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Unabhängig vom Alter des Kindes, ist für den Kinderreisepass ein Passfoto notwendig. Ab dem 16. Lebensjahr müssen Kinder einen normalen Reisepass beantragen.
Die alten Kinderausweise werden von den Gemeinden nicht mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert. Wenn ein Passfoto für die Einreise in ein Reiseland erforderlich ist, kann der alte Kinderausweis, aber noch gültige Kinderausweis nachträglich mit einem Passfoto versehen werden. Dies ist für einigen Reiseländer wie z. B. Kroatien, Rumänien und Bulgarien auch für Kinder unter zehn Jahren erforderlich. Die USA verlangen grundsätzlich von allen Reisenden einen maschinenlesbaren Reisepass bzw. Kinderreisepass.
Um den neuen Kinderreisepass zu beantragen, muss man sich direkt an die für den Wohnort zuständige Passbehörde wenden. Für die Ausstellung des Ausweises benötigt die Behörde die Geburtsurkunde des Kindes, die Reisepässe oder Personalausweise der Eltern, sowie ein aktuelles Passfoto, das den Anforderungen der neuen Fotomustertafel entspricht. Ab dem 10. Lebensjahr ist außerdem die persönliche Vorsprache des Kindes wegen der eigenhändigen Unterschrift notwendig. Die Kosten für den Kinderausweis betragen bundesweit einheitlich 13 Euro für die Erstausstellung und 6 Euro bei einer Verlängerung.