[photopress:MOTIV342.jpg,thumb,alignleft]Für eine weitere Privatisierung der Deutschen Flugsicherung hat sich der Verkehrsausschuss am Mittwochmittag ausgesprochen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten schloss sich den Änderungsvorstellungen der Koalitionsfraktionen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung an.
Das Gesetz, das den 1992 eingeleiteten Privatisierungsprozess der Deutschen Flugsicherung mit einer Veräußerung seiner Anteile bis zu 74,9 Prozent fortschreibt, soll am kommenden Freitag den Bundestag passieren.
Die Linksfraktion monierte, dass die bei dem zu verabschiedenden Gesetz vorgenommenen Änderungen, die der Ausschuss beschlossen hat, erst am Vorabend bekannt wurden. Eine auf ihren Antrag hin geforderte Anhörung zu dem Thema lehnten die Fraktionen bei Zustimmung der Grünen ab.
Nach Aussage der Koalitionsfraktionen soll mit den zuletzt vorgenommenen Änderungen im Text „Verfassungskonformität sichergestellt“ werden. Darin geht es unter anderem um die Übertragung von Geschäftsanteilen auf den Bund unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn der Bundestag den Eintritt des Verteidigungsfalles feststellt.
In diesem Fall sind die Gesellschafter verpflichtet, ihre Geschäftsanteile mit sofortiger Wirkung auf den Bund zu übertragen. Gleiches kann die Bundesregierung anordnen, wenn die beliehene Flugsicherungsorganisation die im Gesetz festgelegten Weisungen nicht oder nicht vollständig befolgt und dadurch die Sicherheit im Luftraum „in höchstem Maße“ gefährdet wird.
Die Bundesregierung sicherte im Ausschuss zu, auch Regelungen zu treffen, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) im Fall einer Flugzeugentführung ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann.
Als Voraussetzung für eine Zustimmung zu der Gesetzesvorlage hatten Bündnis 90/Die Grünen zur Bedingung gemacht, die hoheitlichen Aufgaben für den Luftraum zu erhalten. Außerdem bezeichneten sie es als „zwingend notwendig“, dass die Kooperation zwischen Bundeswehr und ziviler Luftfahrt bei einer Beleihung der Deutschen Flugsicherung „auf Zeit und Vertrauen“ bestehen bleibt.
Die Fraktionen unterstrichen, wesentliche Anregungen seitens der Fluglotsen und Gewerkschaften seien geprüft und letztlich in das Gesetzeswerk eingearbeitet worden. Allerdings haben man Wünschen der Gewerkschaft der Flugsicherung nach Beibehaltung der Bundeslizenz für Lotsen nicht nachkommen können, so die CDU/CSU-Fraktion.
Die Abgeordneten begründeten dies mit Verweis auf entsprechende EU-Vorgaben, auf die man habe nicht „draufsatteln“ wollen. Sie bezeichneten die Kapitalprivatisierung der DFS als „folgerichtigen Schritt“, deren Erfolg mit der Auszeichnung als „weltbeste Flugsicherung“ gekrönt worden sei.
Auch mit einer besseren Dotierung des Personals des im Aufbau befindlichen Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung habe man sich beschäftigt und eine Lösung gefunden. Die SPD zeigte sich zufrieden mit der breiten Zustimmung, auf die das Gesetz letztlich gestoßen sei und bezeichnete das Erreichte als ein „gutes Gesetz“.
Letztlich habe man vielfältigen Interessen Rechnung getragen. Insbesondere bei der Angleichung an europäische Vorschriften könne man von einer „Punktlandung“ sprechen. Die Flugsicherung habe einen enormen „Sicherheitssprung“ gemacht. Auch die FDP begrüßte das Gesetz. Aus deren Sicht geht es darum, eine „organisationsprivatisierte Flugsicherung“ fit zu machen für den weltweiten Wettbewerb.
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