Anschnallpflicht künftig in allen Fahrzeugen

Künftig müssen sich EU-weit Passagiere auch in Bussen und Nutzfahrzeugen anschnallen, sofern ihr Sitz über einen Sicherheitsgurt verfügt. Kinder dürfen in Zukunft nur noch auf speziellen Kindersitzen transportiert werden, die ihrer Größe und ihrem Gewicht angepasst sind. Das sind die wesentlichen Bestimmungen einer EU-Richtlinie über die Anschnallpflicht, die die Mitgliedstaaten bis 9. Mai 2006 in nationales Recht umsetzen müssen.

Bisher gab es nach EU-Recht keine Anschnallpflicht auf den Rücksitzen von Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen sowie in Nutzfahrzeugen. Kinder durften zur Not auch mit für Erwachsene bestimmten Gurten angeschnallt werden. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot sagte zu der neuen Regelung: „Ich bin sicher, dass diese Maßnahme Tausende von Menschenleben retten kann. Sie wird dazu beitragen, das auf europäischer Ebene gesetzte Ziel zu verwirklichen, nämlich die Halbierung der Zahl von Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 im Vergleich zu den 50 000 Todesopfern im Jahr 2001.“

Die Mitgliedstaaten können für bestimmte Berufsgruppen wie Taxifahrer oder den Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei Ausnahmen von der Anschnallpflicht vorsehen. Bisher haben zwölf Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht der Kommission gemeldet. Sechs Mitgliedstaaten haben Ausnahmen beantragt. Aus Deutschland liegt der Kommission noch keine Meldung vor.


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